Hilfsmittelexpertin

13.09.2022 Seit meiner heutigen Fortbildung zur Hilfsmittelexpertin bin ich berechtigt, Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zu verschreiben. Damit haben Sie die Möglichkeit, von mir während der Beratung im Rahmen eines Qualitätssicherungsbesuchs Pflegehilfsmittel ohne Umwege über den behandelnden Arzt verschrieben zu bekommen, die Sie dann von Ihrer Pflegekasse erhalten.

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