01.01.2022 Der Gesetzgeber hat zu Beginn diesen Jahres die Pflegesachleistungssätze erhöht. Damit erhalten Pflegedienste die Möglichkeit, höhere Entgelte mit den Pflegekassen abzurechnen. Die Sätze für Pflegegeldempfänger wurden durch diese Änderung jedoch nicht erhöht.